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Eine Diskussion über die Namensänderungsmöglichkeit des Kindes ist in koreanischen Gesellschsft heftig gewesen und ist die Resonanz noch gigantisch. Nach jahrelangen heftigen Ringen konnte man sich endlich am 2. 3. 2005 auf einen Kompromi©¬ eines Familienrechtsteils des BGB im Parlament einigen. Dardurch haben die Eltern eine Möglichkeit, nach ihren Vereinbarung für ihr Kind den Namen der Mutter entscheiden zu können.
Für genaue Erfassung dieser Namensänderungsmöglichkeit ist es notwendig und hilfreich, die deutsche Rechtsregelungen zu untersuchen. In Deutschland hat das Prinzip des Vatersnamens, das das Kind den Namen seines Vaters erhalten soll, sich bis zum 1976 bewahrt. Nach dem modernen Verständnis des Gleichberechtigungsgrundsatzes und den Veränderungen des gesellschaftlichen Verhältnisses in Deutschland wurde die Rechtsregelung über das Kindesnamen durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts(1.EheRG) geändert. Im 1991 hat Bundesverfassungsgericht eigene Lösung über die Problemen des Doppelnamens gefunden. Nach der Debatte über diese Mühe des Bundesverfassungsgerichts wurden die Bestimmungen des Kindesnamens im Familienrecht im 1993 wieder geändert. Die geltend gemachte Vorschriften über die Kindesnamen sind die Regelungen, die im 1997 geändert wurden.
In den geänderten Rechtsbestimmungen im März 2005 in Korea erhält das Kind den Namen des Vaters als seinen Namen wie bisher. Aber die Eltern können bei der Eheanmeldung entscheiden, welchen Namen das Kind zukünftig erhalten soll. Nach dieser Änderung hat das Kind eine Möglichkeit, den Namen der Mutter erhalten zu können. Der Name des Kindes kann auch geändert werden, wenn es notwendig wäre. Für die Veränderung des Kindesnamens ist es vorausgesetzt, dass die Namensänderung des Kindes zum Wohl des Kindes erforderlich ist und der Vater, die Mutter oder das Kind die Namensänderung erfordert und das Gericht es einwilligt.
Diese Änderung der Betimmungen über den Kindesnamen ist im vergleich mit deutschen Rechtsregelungen und auch nach der Anforderungen der koreanischen Gesellschaft notwendig gewesen, aber die Voraussetzungen für die Namenänderung und der Inhalt der Bestimmungen sind noch nicht vollkommen. Daher es ist noch erforderlich, diese Bestimmungen eingehend weiter zu studieren und inhaltlich sorgfältige Ergänzungen zu finden.
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Abstract